
Verfahrens beiständin
Dein Anwalt
Du bist bestimmt auf meiner Seite gelandet, weil ich für Dich als Verfahrensbeiständin bestellt wurde. Hallo erstmal und herzlich Willkommen! Ich freue mich, Dich bald kennenzulernen. Hier möchte ich Dir erklären, was eine Verfahrensbeiständin macht und wie ich Dir helfen kann.
Wenn Eltern einen Antrag beim Familiengericht stellen, bekommt jedes Kind einen eigenen Anwalt, den man Verfahrensbeistand nennt. Meine Aufgabe ist es, Deine Rechte und Interessen zu vertreten und dem Richter oder der Richterin zu sagen, was du Dir wünscht. In einem solchen Antrag geht es manchmal um das Sorgerecht. Sorgerecht bedeutet, wer für Dich Entscheidungen treffen darf. Wenn sich Mama und Papa nicht einigen können, entscheidet das Familiengericht darüber. Hierfür ist Deine Meinung sehr wichtig und ich werde Dich begleiten, wenn der Richter oder die Richterin mit Dir sprechen möchte. Dieses Gespräch nennt man die Kindesanhörung. Manchmal geht es in so einem Antrag auch um das Umgangsrecht. Das bedeutet, dass entschieden werden muss, wie Deine Betreuungszeiten bei Mama und bei Papa aufgeteilt werden. In seltenen Fällen, werde ich auch bestellt, wenn jemand Sorge darüber hat, dass es Dir gut geht und Du möglicher Weise eine Hilfe brauchst. Manchmal geraten Eltern in eine Krise und können sich nicht mehr so gut um Ihre Kinder kümmern, wie sie es tun sollten. Manchmal macht auch das Jugendamt darauf aufmerksam. Das Familiengericht, muss dann überprüfen, ob eine sogenannte Kindeswohlgefährdung vorliegt.
Ich komme Dich bald besuchen und wir werden genügend Zeit haben, um uns kennenzulernen. Mein Ziel ist es, Deine Stimme zu sein und sicherzustellen, dass Du bei Deinen Eltern und dem Familiengericht gehört wirst. Ich werde auch mit Deinen Eltern sprechen und Ihnen Deine Wünsche und Ziele vortragen, insofern Du damit einverstanden bist. Manchmal ist es gut, wenn ich noch mit anderen Personen sprechen kann, die Dich gut kennen. Das kann z.B. Dein Lehrer/Deine Lehrerin oder Dein Kinderarzt/Deine Kinderärztin sein.
Wichtig ist mir, dass du Dich wohl fühlst und mir von Deinen Ängsten und Sorgen erzählen kannst. Ich bin während dem Gerichtsverfahren die ganze Zeit an Deiner Seite und Du kannst Dich jederzeit bei mir melden. Nach der Entscheidung des Familiengerichts, werden wir gemeinsam besprechen, zu welcher Lösung deine Eltern und der Richter oder die Richterin gekommen sind. Zum Schluss beantworte ich Dir noch alle offenen Fragen bevor unsere Zusammenarbeit dann beendet ist.
Die Gesetzesgrundlage
Die Verfahrensbeistand beruht auf § 158 FamFG, dem Gesetz über Verfahren in Familiensachen und den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Demnach hat das Gericht dem minderjährigen Kind in Kindschaftssachen, die seine Person betreffen, einen fachlich und persönlich geeigneten Verfahrensbeistand so früh wie möglich zu bestellen. Durch meine zertifizierte Ausbildung zur Verfahrensbeiständin beim Paritätischen Bildungswerk Frankfurt am Main, erfülle ich die gesetzlichen Voraussetzungen in vollem Umfang. Die regelmäßige Teilnahme an bundesweiten Fort-und Weiterbildungen sowie das Mitwirken in themenspezifischen Arbeitskreisen und Supervisionen, stellen die notwendige Qualität meiner Arbeit sicher.
Kont
akt
Wenn ich vom Gericht als Verfahrensbeiständin bestellt werde, melde ich mich schriftlich oder telefonisch bei Deinen Eltern und bei Dir.